Corona-Testpflicht für Unternehmen ab dem 19. April 2021

Die Bundesregierung hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um eine Corona-Testpflicht für Unternehmen ergänzt. Demnach müssen Arbeitgeber ihren in Präsenz beschäftigten Mitarbeitern ab dem 19. April 2021 einmal pro Woche einen Corona-Test zur Verfügung stellen. Beschäftigungsgruppen mit einem erhöhten Infektionsrisiko durch vielen Kundenkontakt sollen zwei Mal pro Woche ein Testangebot erhalten.

Für Unternehmen gilt, an den Arbeitsplätzen Selbsttests auszulegen oder diese zu ihren Mitarbeitern nach Hause zu schicken. Die Beschäftigten müssen das Testangebot nicht annehmen. Zudem ist keine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen.

Welche Tests gibt es?

Generell gibt es 3 Arten von Tests:

  • Schnelltests für Laien (für die Eigenanwendung geeignet, funktioniert grundsätzlich so wie die PoC-Antigen-Schnelltests, nur ist die Probenentnahme leichter und der Test ist „robuster“)
  • PoC-Antigen-Schnelltest (Anwendung grundsätzlich von medizinischem Personal oder zumindest geschultem Personal, Kauf grundsätzlich nur durch medizinisches Personal; Ausnahme: Unternehmender der kritischen Infrastruktur, Schulen und Kultur)
  • PCR-Test (Anwendung von medizinischem Personal, Testauswertung erfolgt im Labor; Ergebnis i.d.R. nach 24 Stunden, sehr hohe Ergebnissicherheit, für den Abstrich wird Material aus dem tiefen Nasen bzw. Rachenraum benötigt)

Für die meisten Unternehmen dürften sich Schnelltests für Laien anbieten. Hier finden Sie die zugelassenen Schnelltests für Laien: BfArM – Antigen Test auf SARS-CoV-2

Und hier gibt es die BfArM-Liste der zugelassenen PoC-Antigen-Tests.

Die Listen werden permanent aktualisiert und zeigen die Tests, die sich in Deutschland aktuell in Verkehr befinden. Sie erfüllen laut Herstellerangaben die jeweils aktuellen Mindestkriterien für Antigen-Tests, die durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit der Robert Koch-Institut (RKI) festgelegt werden.

Wie können Sie die Schnelltests für ihre Mitarbeiter bekommen?

Auf der Plattform „Corona-Schutzprodukte der bayerischen Wirtschaft“ können Sie die verschiedenen Anbieter von Schnelltests recherchieren. Wählen Sie über die Suchfunktion „Schnelltests“ aus (aber auch andere Corona-Schutzprodukte). Auf dieser Plattform werden auch die jeweiligen Lieferzeiten angezeigt. Bitte planen Sie diese bei einer Bestellung ein.

Es bietet sich an, die Ausgabe an die Mitarbeiter und die Ergebnisse zu dokumentieren.

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