Corona-Update Mai: Wichtige Webseiten und Infoportale

Weiterhin breitet sich der Corona-Virus aus. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Das macht vor der Medienbranche nicht halt, und betrifft neben den Medienhäusern auch viele freie Mitarbeiter, Dienstleister und Partner der Verlage.
Wir bieten Ihnen hier einen Überblick über die Hilfen, Möglichkeiten und Sofortmaßnahmen für die Verlage.

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1. Überbrückungshilfen/ Hilfsprogramme

  • Der IHK wurden als Körperschaft öffentlichen Rechts die Übernahme der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen für Bayern vom Staat übertragen! Informationen finden Sie unter https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Überbrückungshilfe/. Die IHK hat außerdem eine Überbrückungshilfe-Hotline eingerichtet: 089-5116-1111 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr).
  • Die dritte Phase (Überbrückungshilfe III) ist angelaufen und kann bis zum 31. August 2021 beantragt werden.
    Es können ab sofort Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021 beantragt werden. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Auch größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro haben fortan einen Anspruch. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 1,5 Millionen Euro pro Monat (bislang 50.000 Euro pro Monat).
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Neustarthilfe für Soloselbstständige und kleinere Kapitalgesellschaften eingerichtet. Diese kann bis zum 31. August 2021 beantragt werden (Fördermonate Januar bis Juni 2021).
    Mit der Neustarthilfe werden Soloselbstständige und kleinere Kapitalgesellschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im genannten Förderungszeitraum aufgrund von Corona eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe nicht in Frage kommt. Alternativ können Sie einmalig die Neustarthilfe von bis zu 7500 Euro (bzw. im Falle von Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern bis zu 30.000 Euro) beantragen. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier auf der Seite des Bundesmisteriums für Wirtschaft und Energie!


2. Kredite der KFW und der LfA Förderbank Bayern

  • KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
    Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Sie erhalten niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro. Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt.
  • Das KfW-Sonderprogramm wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert und erweitert. Ab sofort können KfW-Schnellkredite nun auch von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis 10 Personen beantragt werden. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  • LFA Förderbank Bayern: Liquiditätshilfe und Förderberatung der LFA Förderbank Bayern.


3. Informationen zum Kurzarbeitergeld


4. Steuererleichterungen


Weitere Hilfen und Informationen finden Sie in Bayern
unter:

  • Bei der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft im Service Center Corona-Pandemie.
  • Bei der IHK für München und Oberbayern sowie den weiteren Bayerischen IHKn gibt es einen „IHK Ratgeber Corona-Virus: Sofortmaßnahmen, Förderungen, Arbeitsausfall, Arbeitsschutz usw.“
  • Bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie allen Bayerischen HWKn gibt es auch Informationen und Hinweise zu Corona
  • IHK-Prüfungen: Die nächsten Termine der IHK-Zwischen- und Abschlussprüfungen für 2020 und 2021 finden Sie unter: https://www.ihk-aka.de/pruefungen.
  • Die Industrie- und Handelskammern haben außerdem eine Telefon-Hotline zum Coronavirus eingerichtet: IHK München und Oberbayern (089 5116-0) und IHK Niederbayern (0851 507-101).
  • Die Stadt München informiert auf ihrer Website über die aktuellen Entwicklungen und neuen Maßnahmen. Bitte beachten Sie die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bis zum 9. Mai gilt und die Neuregelungen durch die „Notbremse“ im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz berücksichtigt. Entscheidend für die Regelungen ist die Höhe des 7-Tage-Inzidenzwerts. Für München gelten aktuell die Bestimmungen der Inzidenzeinstufung „100-150“. Dadurch sind private Zusammenkünfte möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person (Kinder unter 14. Jahren nicht miteingerechnet). Zudem gilt bei einer Inzidenzeinstufung „über 100“ eine nächtliche Ausgangssperre. Die ausführliche Inzidenzeinstufung finden Sie auf der Seite des bayerischen Gesundheitsministeriums.
  • Am 27. April hat die bayerische Staatsregierung zudem weitere Anpassungen der bestehenden Corona-Regeln beschlossen. Diese gelten seit dem 28. April und betreffen unter anderem Handel, Kultur, Sportangebote für Kinder sowie vollständig Geimpfte. Die ausführlichen Regeln finden Sie auf der Seite der Stadt München.


Allgemeine Informationen

Der Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern steht seinen Mitgliedern bei Rückfragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und hoffen, Sie auch bald persönlich wiederzusehen. Bleiben Sie gesund!

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