Impfpriorisierung für Journalisten

Ab sofort kann im Onlineportal der Bayerischen Impfzentren https://impfzentren.bayern/ angegeben werden, dass man im Bereich „Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckter oder elektronischer Presse arbeitet“ (diejenigen, die bereits registriert sind, können diese Angabe nun aktualisieren). Journalisten sind Teil der kritischen Infrastruktur und haben insofern erhöhte Priorität (Stufe 3 von 4) bei der Corona-Schutzimpfung.

Die Impfpriorisierung muss gegenüber dem Impfzentrum nachgewiesen werden, z.B. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder den Presseausweis (§ 6 Abs. 4 CoronaImpfV).

Weitere umfangreiche Informationen zur Corona-Schutzimpfung erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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