Präventionsmaßnahmen im Betrieb

Im Betrieb stellt sich die Frage, wie die Mitarbeiter vor dem Corona-Virus geschützt werden können, und worauf man achten muss, wenn die Mitarbeiter wieder in die Arbeit kommen. Welche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind für Unternehmen zu treffen?

In Zeiten von Corona kommt vor den Präventionsmaßnahmen der Gefährdungsbeurteilung eine ganz besondere Bedeutung zu. So muss das Unternehmen genau prüfen, wie und wo die Mitarbeiter durch den Corona-Virus gefährdet werden können. Hierfür müssen dann für den einzelnen Betrieb passgenaue und spezifische Maßnahmen ergriffen werden. Zentral ist, dass die Mitarbeiter während der Arbeit vor einer Ansteckung geschützt werden.
Folgende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind besonders wirksam (dies sind die wichtigsten Punkte – die Unternehmen müssen spezifische Risiken ermitteln und ggf. weitere Maßnahmen ergreifen):

  • Der betriebliche Alltag sollte so organisiert sein, dass die Mitarbeiter ausreichend Abstand (etwa 1,5 bis 2 Meter) zu anderen Mitarbeitern halten können – auch bei den Büroarbeitsplätzen, den Arbeitsabläufen in der Produktion oder den Aufenthalts- und Pausenräumen.
  • Mund-Nasen-Schutz tragen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht kontinuierlich eingehalten werden kann.
  • Die Hände gründlich waschen (unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln mindestens 20-30 Sekunden mit Seife)
  • Das Zusammentreffen mehrerer Personen vermeiden, insbesondere aus unterschiedlichen Abteilungen
  • Die Teilnehmerzahl bei Besprechungen auf ein Minimum reduzieren
  • Vor-Ort-Termine reduzieren, ansonsten Termine möglichst telefonisch oder über Videokonferenzen wahrnehmen
  • Reinigungsintervalle anpassen, spätestens nachdem unterschiedliche Mitarbeiter am gleichen Ort bzw. geichem Gerät arbeiten
  • uvm.

Detaillierte Informationen zu Präventionsmaßnahmen finden Sie unter folgenden Links:

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