Steuerregelungen in der Corona-Pandemie
Steuerliche Entlastungen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie
Ende Dezember 2020 gab das Bundesministerium der Finanzen bekannt, dass durch das Coronavirus weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden in weiten Teilen des Bundesgebietes entstehen. Das Ministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.
Eine Zusammenfassung der neuerlichen Maßnahmen finden Sie hier:
Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert.
FAQ „Corona“ (Steuern) (bundesfinanzministerium.de)
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt zum Thema auf seiner Website gebündelt Informationen zur Verfügung u.a. zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung, zur umsatzsteuerlichen Behandlung gewährter Corona-Hilfen oder auch Antragsformulare für Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus.
Bayerisches Landesamt für Steuern: Steuerinfos – Weitere Themen – Coronavirus (bayern.de)
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