Das Werkzeug für professionelle Journalisten
Der bundeseinheitliche Presseausweis –
jetzt Ihren Ausweis für 2021 beantragen!

geschützt durch Presserat und Innenministerkonferenz

Der bundeseinheitliche Presseausweis 2021
Der Presseausweis ist ein wichtiges Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.
Der Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern e.V. (VZB) ist ausstellungsberechtigt und regional zuständig für Journalisten in Bayern. Die Erteilung des Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verband.
Beantragen Sie bereits jetzt Ihren Presseausweis, damit für Sie keine langen Wartezeiten entstehen.
Die Ausgabe bzw. der postalische Versand der Presseausweise und der Rechnung
erfolgt ab Anfang September 2020.
Presseausweis beantragen
Die Antragstellung eines Presseausweises selbst ist ganz einfach. Sie müssen nur das passende Antragsformular (zum Download) vollständig ausfüllen, unterschreiben und – falls uns noch kein Foto vorliegt – mit einem Passfoto an uns zusenden.
- Bitte verwenden Sie den “Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises” (zum Download) wenn es sich um einen Erstantrag oder um einen einzelnen Folge-Antrag handelt (Änderung des Passfotos optional!).
- Wenn Sie Ausweise für mehrere Journalisten Ihres Verlages bestellen möchten verwenden Sie bitte den “Antrag für die Ausstellung mehrerer Presseausweise” (zum Download) bei. Diesen verwenden Sie bitte nur, wenn es sich hierbei um Folge-Anträge handelt, sich an den persönlichen Daten der Ausweisinhaber nichts geändert hat und die bisherigen Passfotos weiterverwendet werden können.
Freie Journalisten bitten wir, ihrem Antrag Nachweise ihrer journalistischen Tätigkeit beizufügen – auch bei einem Folgeantrag (z.B. Bescheinigung der Künstlersozialkasse, Vereinbarungen, 2-3 Kopien jüngster Veröffentlichungen).
Der Presseausweis gilt für das auf dem Ausweis aufgedruckte Kalenderjahr. Er kann nicht verlängert werden und muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Im Falle des Verlustes eines Presseausweises bitten wir, uns dies schriftlich mitzuteilen. Es kann gegen eine Gebühr dann ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Bei Wiederauffinden des verlorenen Ausweises ist uns dieser unverzüglich zurück zu geben.
Lesen Sie vor der Antragstellung das “Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises” (zum Download). Hier finden Sie auch ausführliche Informationen zu den Gebühren der Ausstellung eines Ausweises.
Vorteile
In Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit bietet der Presseausweis ein Vielzahl an Vorteilen. Es sei darauf hingewiesen, dass er jedoch nicht privaten Zwecken dient.
- Informationen von Behörden: Sie können mit dem Presseausweis gegenüber Behörden nachweisen, dass Sie hautpberuflich als Journalist tätig sind und sich akkreditieren.
- Zutritt zu gesperrten Bereichen: Der Presseausweis erleichtert Ihnen den Zutritt und die Akkreditierung zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind.
- Akkreditierung für Messen: Viele Messegesellschaften verlangen den Presseausweis für die Vergabe von Akkreditierungen. Den Veranstaltern der Messe wird garantiert, dass es sich um professionelle Journalisten handelt.
- Berichten über Unternehmen: Unternehmen möchten sicher gehen, dass die Personen, die über Ihre Organisation, Veranstaltungen, Produkte usw. berichten, auch professionelle Journalisten sind. Der Presseausweis erleichtert die Akkreditierung für Unternehmensveranstaltungen und den Zugang zu Presseinformationen.
Weitere Vorteile erläutern wir Ihnen gerne im Gespräch. Rufen Sie uns gerne hierzu an!
Voraussetzungen
Die genannten Verbände legen an die Ausgabe von Presseausweisen einen strengen Maßstab an. Die Ausweise werden nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben. An Personen, die eine journalistische Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt. Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalisten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielen.
Der Presseausweis ist dem VZB unaufgefordert zurückzugeben, sobald die Voraussetzungen für das Führen des Presseausweises entfallen (z.B. durch Wechsel der Tätigkeit). Bei einer uns bekannt werdenden missbräuchlichen Benutzung des Presseausweises wird dieser eingezogen bzw. für nichtig erklärt. Darüber hinaus erhält der Presseausweisinhaber einen Sperrvermerk. Die ausstellenden Verbände unterrichten sich gegenseitig über vorhandene Sperrvermerke. Der Verband behält sich darüber hinaus vor, Missbrauch anzuzeigen.
Detaillierte, weiterführende Informationen zu den Vorraussetzungen für die Ausgabe von Presseausweisen, Nachweisen der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit sowie Folgen von Missbrauch lesen Sie im “Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises” (zum Download).
Presseausweis International
Setzen Sie den Presseausweis auch im Ausland ein? Gerne stellt Ihnen die VZB-Geschäftsstelle gegen eine Bearbeitungsgebühr ein englischsprachiges Schreiben aus, das Sie zusammen mit dem von uns ausgestellten Presseausweis bei Bedarf vorlegen können.
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Presseausweis finden Sie auch im Internet unter www.presseausweis.org.
Datenschutz
Datenschutzinformationen für den Bereich Presseausweise finden Sie hier: Datenschutz
Presseausweis Antragsformulare
Hier finden Sie die Formulare zur Beantragung für einen Presseausweis. Bitte beachten Sie das “Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises”.
Alle Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden. Es ist jedoch nötig, dass Sie die Anträge ausgedruckt und mit Unterschrift im Original an uns schicken.
Fotos können Sie gerne auch per E-Mail an presseausweise@v-z-b.de übermitteln (Format: 300 dpi, Höhe 319 px, Breite 220-270 px, bmp oder jpg).
Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises
Antrag für die Ausstellung mehrerer Presseausweise
Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises
Presseausweis Kontakt
Bei Rückfragen zum Presseausweis können Sie uns sehr gerne jederzeit kontaktieren.
Ansprechpartnerin: Corinna Bonnet
Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern e.V.
Friedrichstr. 22
80801 München
Tel.: +49(0)89 / 28 81 27 – 18
Fax: +49(0)89 / 28 81 27 – 27
E-Mail: presseausweise@v-z-b.de oder info@v-z-b.de