Presseausweis – ein wichtiges Arbeitsmittel

geschützt durch Presserat und Innenministerkonferenz

Der Bundeseinheitliche Presseausweis 2024
Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.
Nach Prüfung durch die Ständige Kommission beim Deutschen Presserat sind die Landesorganisationen folgender Verleger- und Journalistenverbände zur Ausgabe des 2018 wieder eingeführten bundeseinheitlichen Presseausweises an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten berechtigt: Medienverband der freien Presse (MVFP), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) und und Fotografenverband FREELENS.
Presseausweis Kontakt
Bei Rückfragen zum Presseausweis können Sie uns sehr gerne jederzeit kontaktieren.
Ansprechpartnerin: Corinna Bonnet
MVFP MEDIENVERBAND DER FREIEN PRESSE E.V.
Landesvertretung Bayern
Friedrichstr. 22
80801 München
Tel.: +49(0)89 / 28 81 27 – 18
Fax: +49(0)89 / 28 81 27 – 27
E-Mail: presseausweis@mvfp.de