Tarifgemeinschaft der Zeitschriftenverlage in Bayern im VZB
Im VZB haben Sie die Wahl
Der VZB ist sowohl ein Wirtschaftsverband als auch ein Arbeitgeberverband. Verlage, die die Angebote des Wirtschaftsverbandes VZB nutzen wollen – mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) im Hintergrund – ohne die Funktion des Arbeitgeberverbandes in Anspruch zu nehmen, können dies ohne Weiteres tun. Wenn ein Verlag sich jedoch auch tarifrechtlich vom VZB vertreten lassen will, so nutzt er zusätzlich die Leistungen der Tarifgemeinschaft des VZB. Sie verhandelt und schließt Tarifverträge im Sinne des § 2, Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Die Tarifgemeinschaft ist ein Verein im Verein. Danach können neben dem Vorstand eines Vereins gemäß § 30 BGB “besondere Vertreter” für “gewisse Geschäfte” benannt werden. Diese Möglichkeit hat der VZB im jeweiligen Einzelinteresse seiner Mitglieder sowie seiner potenziellen Mitglieder in der Verbandssatzung geregelt.
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Manteltarifvertrag zum 01.10.2006
Entgelttarifvertrag vom 07.05.2018
Geschäftsordnung der Tarifgemeinschaft der Zeitschriftenverlage in Bayern
Der Vorstand der Tarifgemeinschaft
Sylvia Schönfelder
(Vorsitzende)
WEKA Mediengruppe München
Hubertus von Selchow
(stv. Vorsitzender)
Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft