Verkauf von Zeitschriften weiterhin erlaubt
In der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom Freitag, den 20.03.2020 wurde die vorläufige Ausgangsbeschränkung erklärt. Dort wurde unter Punkt 5 festgeschrieben, dass „Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs“ weiterhin erlaubt sind. Bei der Beispielaufzählung dieser Gegenstände wurden Zeitschriften nicht genannt.
Deshalb kontaktierten der VZB aus München und der VDZ aus Berlin die Bayerische Staatskanzlei umgehend und legten dar, dass hier unbedingt eine Spezifizierung nötig sei. Zeitschriften und Zeitungen sind als Güter des täglichen Bedarfs und zur Informationsversorgung der Bevölkerung von übergeordneter Stellung und öffentlichem Interesse.
So ist schließlich in der am 22.03.2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege veröffentlichten aktualisierten Fassung der „Positivliste: Welche Geschäfte sollen weiterhin öffnen dürfen?“ der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf enthalten.
Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, dass unsere Verlage weiterhin arbeiten, um die Bevölkerung umfassend über die aktuelle Lage, neue Erkenntnisse und Regelungen informieren zu können, dass der Pressehandel weiterhin verkaufen darf und dass die Menschen weiterhin Ihre Zeitschriften und Zeitungen kaufen können.