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Ich freue mich, Sie auf der Webseite des MVFP Bayern begrüßen zu dürfen. Der MVFP Bayern – ehemals Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) – ist die bayerische Landesvertretung des MVFP MEDIENVERBAND DER FREIEN PRESSE. Die Landesvertretung organisiert die Interessen von rund 100 bayerischen Zeitschriftenunternehmen (u.a. Hubert Burda Media, Condé Nast Verlag, Vogel Communications Group, Wort & Bild Verlag). Seit seiner Gründung 1948 ist es die Hauptaufgabe des Verbandes, bayerische Verleger bei grundlegenden unternehmerischen Herausforderungen zu unterstützen.

Die Basis des Erfolgs liegt in der Kernkompetenz der Zeitschriften: In hervorragenden und einzigartigen Inhalten, denn Inhalte schaffen Haltung und Relevanz.

Diese Inhalte sorgen für die ungebrochen hohe Attraktivität der Zeitschriften und die entsprechend guten Leistungswerte in allen Bereichen. Das ist die ideale Ausgangsposition, um die Transformation der Medienbranche als Leader zu forcieren, aus Zeitschriftentiteln multimediale Brands zu machen, und die „Magie von Print“ nicht nur weiter zu inszenieren, sondern auch ausstrahlen zu lassen. Der digitale Wandel ist inzwischen Alltag in den Mitgliedsverlagen. Den Verlagen ist es gelungen, die Relevanz der Printtitel auch in der digitalen Medienwelt zu etablieren und daraus erfolgreiche Businessmodelle zu entwickeln. So haben die Verlage die Veränderung in der Mediennutzung kompetent mitgestaltet.

Wir stellen unseren Mitgliedern – vor allem kleinen und mittleren Verlagen – umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Diese Leistungen sind auf ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten – von der kompetenten Rechtsberatung über aktuelle Brancheninformationen, spannenden Veranstaltungen mit hochkarätigen Rednern bis hin zur Interessenvertretung und Sozialpolitik.

Ist Ihr Verlag noch nicht Mitglied, so informieren Sie sich bitte über eine Mitgliedschaft. Wir freuen uns auf Sie!

Herzliche Grüße

Horst Ohligschläger
Erster Vorsitzender des MVFP Bayern

News

VG Wort braucht Zusammenhalt

Medienpolitik Startseite

Bericht über die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung in München ist es einer Minderheit gelungen, eine breite Mehrheit handlungsunfähig zu machen. Der Vorstand der VG Wort hatte vorher um einen Kompromiss gerungen, der in der Tat kurzfristig am Tag der Sitzung vorgelegt wurde. 

Die Urteile des EuGH und des BGH haben eine jahrzehntelange Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften für gesetzlich unzulässig erklärt. Es ist richtig, dass in einem Rechtsstaat alles der gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden kann. Doch dieser Fall hat seine Besonderheit. Die Verteilung der Einnahmen der VG Wort aus den ihr gesetzlich zustehenden Vergütungsansprüchen für erlaubnisfreie Verwertungshandlungen Dritter bestimmten die Urheber und Verlage im Wege der Selbstverwaltung. Jahrzehnte lang fand jedenfalls eine deutliche Mehrheit die gefundenen Verteilungsschlüssel gerecht. Die Verteilung folgte der Einsicht, dass es gerecht sei, die Verleger an den Ausschüttungen zu beteiligen. Warum? Ganz einfach deshalb, weil die oben genannten Nutzungshandlungen immer an dem Verlagsprodukt vorgenommen wurden. Es wurde das in einem Buch, in einer Zeitschrift, in einer Zeitung veröffentliche Werk vervielfältigt. Will sagen, ohne den Beitrag des Verlegers wäre es gar nicht zur Vervielfältigung des Werks gekommen. Diesen Beitrag des Verlegers beschloss man, in den Mitgliederversammlungen der VG Wort zu honorieren. Wir denken, dass diese Entscheidung die große Mehrheit der Urheber auch heute noch für richtig hält.

Wie beim Urheber, waren und sind die VG Wort-Ausschüttungen auch bei den Verlagen Teil der Kalkulation. Sollten sie den Verlagen für die Vergangenheit und die Zukunft entzogen werden, so wird sich die Kalkulation zulasten der Urheber ändern müssen, weil sie ja nun 100 Prozent der Einnahmen erhalten.

Bezüglich der Publikumszeitschriften im VDZ und der Tages- und Wochenzeitungen im BDZV einigte man sich in den 80er Jahren auf ein anderes Konzept. Die VG Wort-Ausschüttungen für die so genannte Presserepro erhielten die Verlegerverbände, die sich verpflichten, die Mittel in die journalistische Aus- und Weiterbildung zu investieren. Hintergrund war u. a., dass, bezogen auf den einzelnen Verlag, die Beträge sehr überschaubar waren, gebündelt bei den Verbänden aber Beträge erreichten, mit denen "man etwas anfangen" konnte.

Beide Verbände gründeten in der Folge Ausbildungsakademien. Wenn der EuGH sinngemäß formuliert, eine Beteiligung der Verleger sei aufgrund der Gesetzeslage nur denkbar, wenn die Gelder den Urhebern jedenfalls indirekt wieder zukämen, so entspricht die Verwendung durch VDZ und BDZV wirklich genau diesem Gedanken.

Insoweit bedauern wir sehr, dass es in der VG Wort schon im Vorfeld nicht möglich war, sich darauf zu einigen, die ausgeschütteten Gelder den Ausbildungsakademien von VDZ und BDZV zu belassen. Schon wegen des Ausbleibens der Zahlungen in 2014 und 2015 konnte eine Ausbildungseinrichtung des BDZV sein Angebot nicht mehr aufrecht erhalten.

Im Budget der VDZ Akademie machten die VG Wort-Gelder etwa 20 Prozent aus. Sie bietet nicht nur Seminare für Journalisten an. Ausbleibende Presserepro-Gelder wurden durch Erlöse aus anderen Veranstaltungen und Rücklagen in der Hoffnung aufgefangen, dass der alte Zustand wiederhergestellt wird. Eine Rückforderung seit 2012 würde dieses Konzept infrage stellen.

Denn nunmehr wird für die Presserepro - anders als im Buch- und Fachzeitschriftensegment - nicht mal die Möglichkeit eingeräumt, dass die Urheber gegenüber der VG Wort auf ihren Rückforderungsanspruch zugunsten der Ausbildungseinrichtungen verzichten.

Gestatten Sie an dieser Stelle einen Appell an die vielen festen und freien Journalistinnen und Journalisten, die für die Presseverlage arbeiten: Auch wenn die VG Wort Abtretungen an Zeitungs- und Zeitschriftenverlage vermutlich nicht annehmen wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Auszahlungsansprüche an die Verlegerverbände abzutreten, um den Fortbestand der Weiterbildungsangebote zu sichern. Machen Sie bitte von dieser rechtlich zulässigen Möglichkeit Gebrauch. Die VG Wort wird dann Ihre Rückforderung um den auf Sie entfallenden Anteil reduzieren müssen. Wie hoch Ihr Anteil ist, können Sie anhand der jährlichen Ausschüttungsmitteilungen der VG Wort berechnen. Sie erhielten 70 von 100 und würden somit 30 von 100 an den Verband abtreten.

Es erscheint uns ganz wichtig, an dem Verbund von Urhebern und Verlegern in den Verwertungsgesellschaften festzuhalten, ja ihn zu stärken. Nur so wird es gelingen, der Geräteindustrie weiterhin die Stirn zu bieten und angemessene Vergütungen durchzusetzen.

Impressionen

Ihr Vorstand des MVFP Bayern

Horst Ohligschläger
CEO Roularta Media Deutschland
Erster Vorsitzender MVFP Bayern

Vorstand MVFP Bayern
& CEO Roularta Media Deutschland

Sylvia Schönfelder
Director Human Resources Weka Business Communication
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende & Vorsitzende der Tarifkommission im MVFP Bayern

Stellvertretende Vorstandsvorsitzende & Vorsitzende der Tarifkommission MVFP Bayern

Director Human Resources Weka Business Communication

Jonas Triebel
Vorstand Foundry - IDG Tech Media GmbH
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender MVFP Bayern

Beisitzer

Klaus Hüttinger
Geschäftsführer a. v. & m. Verlag
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Peter "Bulo" Böhling
Geschäftsführer Gary Glotz GmbH
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Winfried Hanuschik
Geschäftsführer Port Media GmbH
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Dr. Johann Kempe
CTO Wort & Bild Verlag
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Dr. Christoph Mattes
Geschäftsführer MuP Verlag GmbH
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Bianca Pohlmann
Geschäftsführerin Funke Zeitschriften GmbH
Beisitzerin MVFP Bayern

Beisitzerin

Tarifarbeit

Wie erfolgreich ein Verlag die Öffentlichkeit erreicht, entscheidet nicht zuletzt sein wirtschaftliches Fundament. Deshalb handelt der MVFP NRW als Arbeitgeberverband auf Landesebene durch seine Tarifkommission verbindliche Verträge mit den Gewerkschaften für seine ordentlichen Mitglieder und ihre Mitarbeiter aus. Im sozialpolitischen Ausschuss und in der Verhandlungskommission des MVFP e.V. erarbeiten wir Tarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure zusammen mit den übrigen Landesverbänden.

 

Informationen zur Tarifgemeinschaft im MVFP

Presseausweise

Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.

Nach Prüfung durch die Ständige Kommission beim Deutschen Presserat sind die Landesorganisationen folgender Verleger- und Journalistenverbände zur Ausgabe des 2018 wieder eingeführten bundeseinheitlichen Presseausweises an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten berechtigt: Medienverband der freien Presse (MVFP), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) und und Fotografenverband FREELENS.

 

Formular zur Beantragung Presseausweis 

Mitgliedschaft

Der Medienverband der freien Presse ist Heimat für rund 350 Verlage in Deutschland mit Tausenden Zeitschriften- und Medienangeboten. 

Bei aller Vielfalt, allem Wettbewerb untereinander, einen die Zeitschriftenbranche gemeinsame Interessen, die der Verband gegenüber der Gesellschaft, der Politik sowie anderen Mediengattungen formuliert und vertritt. Diese Aufgabe ist in Zeiten der Dominanz digitaler Megaplattformen wie Apple, Google oder Facebook wichtiger denn je. 

Einer gemeinsamen Plattform wie dem Medienverband der freien Presse mit seinen fünf Landes- und drei Fachvertretungen wächst die entscheidende Aufgabe zu, vorausschauend den Medienwandel zu erfassen, zu vermitteln und mit und für die Verlage zu gestalten. 

 

Informationen zur Mitgliedschaft im MVFP

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Kontakt

Anina Veigel
Geschäftsführerin
+49 89 288 12 70
anina.veigel@mvfp.de
Marlene Jacobi
Projektmanagerin
+49 89 288 12 70
marlene.jacobi@mvfp.de

MVFP Medienverband der freien Presse e.V.,
Landesvertretung Bayern
Friedrichstraße 22
80801 München
Tel. +49 89 28 81 270
E-Mail: bayern[at]mvfp.de