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Ich freue mich, Sie auf der Webseite des MVFP Bayern begrüßen zu dürfen. Der MVFP Bayern – ehemals Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) – ist die bayerische Landesvertretung des MVFP MEDIENVERBAND DER FREIEN PRESSE. Die Landesvertretung organisiert die Interessen von rund 100 bayerischen Zeitschriftenunternehmen (u.a. Hubert Burda Media, Condé Nast Verlag, Vogel Communications Group, Wort & Bild Verlag). Seit seiner Gründung 1948 ist es die Hauptaufgabe des Verbandes, bayerische Verleger bei grundlegenden unternehmerischen Herausforderungen zu unterstützen.

Die Basis des Erfolgs liegt in der Kernkompetenz der Zeitschriften: In hervorragenden und einzigartigen Inhalten, denn Inhalte schaffen Haltung und Relevanz.

Diese Inhalte sorgen für die ungebrochen hohe Attraktivität der Zeitschriften und die entsprechend guten Leistungswerte in allen Bereichen. Das ist die ideale Ausgangsposition, um die Transformation der Medienbranche als Leader zu forcieren, aus Zeitschriftentiteln multimediale Brands zu machen, und die „Magie von Print“ nicht nur weiter zu inszenieren, sondern auch ausstrahlen zu lassen. Der digitale Wandel ist inzwischen Alltag in den Mitgliedsverlagen. Den Verlagen ist es gelungen, die Relevanz der Printtitel auch in der digitalen Medienwelt zu etablieren und daraus erfolgreiche Businessmodelle zu entwickeln. So haben die Verlage die Veränderung in der Mediennutzung kompetent mitgestaltet.

Wir stellen unseren Mitgliedern – vor allem kleinen und mittleren Verlagen – umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Diese Leistungen sind auf ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten – von der kompetenten Rechtsberatung über aktuelle Brancheninformationen, spannenden Veranstaltungen mit hochkarätigen Rednern bis hin zur Interessenvertretung und Sozialpolitik.

Ist Ihr Verlag noch nicht Mitglied, so informieren Sie sich bitte über eine Mitgliedschaft. Wir freuen uns auf Sie!

Herzliche Grüße

Horst Ohligschläger
Erster Vorsitzender des MVFP Bayern

News

VZB, Vortragsabend

VZB-Vortragsabend: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Nachrichten

VZB-Vortragsabend am 9. Mai 2017 in München

(© VZB)

(© VZB)

Dr. Axel von Walter, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht bei BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft, und Anina Veigel, VZB-Geschäftsführerin (© VZB)

Über Hintergründe, Ziele, Risiken und Anforderungen in Verbindung mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung berichtete Dr. Axel von Walter, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht bei BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft auf dem thematisch hochaktuellen Vortragsabend des Verbandes der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB). Die Veranstaltung, zu der die Gastgeberinnen Waltraut von Mengden, Erste Vorsitzende des VZB, und VZB-Geschäftsführerin Anina Veigel geladen hatten, fand in den exklusiven Räumen der Rechtsanwaltsgesellschaft BEITEN BURKHARDT in München statt.

Zu Beginn erläuterte Dr. Axel von Walter Grundprinzipien und Ziele der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, die nach einer 2-jährigen Übergangsphase am 25. Mai 2018 wirksam wird.

Diese Grundverordnung gilt dann direkt und unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst diverse einzelstaatliche Regelungen ab. Neu an der Verordnung ist auch das sogenannte Marktortprinzip – im Gegensatz zum bisherigen Sitzlandprinzip -, welches die Gültigkeit des EU-Datenschutzes auch für außereuropäische Unternehmen festlegt, sobald sie auf EU-Gebiet agieren.

Das neue Recht ist mit einer Stärkung der Verbraucherrechte und der Aufsichtsbehörden verbunden – für Unternehmen ergeben sich jedoch auch Chancen durch Erleichterungen bei der "Zweckänderung" bei der Nutzung von Daten.

Zentral in der neuen Grundverordnung sind die klaren Regelungen zu Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten der Unternehmen. In der Konsequenz sind vermehrte Prüfungen durch Datenschutzbehörden zu erwarten und das Haftungsrisiko steigt enorm an. Abschließend skizzierte Dr. Axel von Walter die nun notwendigen Handlungsschritte für Unternehmen bis das Gesetz im kommenden Jahr wirksam wird.

So resümiert Anina Veigel: "Der heutige Abend hat gezeigt, dass sich jedes Unternehmen mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen muss, um aktuelle Datensätze, Prozesse und Verträge zu überprüfen, zu bewerten und daraus die notwendigen Schritte für die Zukunft abzuleiten. Den Herausforderungen stehen jedoch auch positive Entwicklungen gegenüber: Das Marktortprinzip und die Zweckänderung sind positive Signale für die hier aktiven und ansässigen Zeitschriftenhäuser."

Die Bildergalerie des Abends finden Sie hier. 

Impressionen

Ihr Vorstand des MVFP Bayern

Horst Ohligschläger
CEO Roularta Media Deutschland
Erster Vorsitzender MVFP Bayern

Vorstand MVFP Bayern
& CEO Roularta Media Deutschland

Sylvia Schönfelder
Director Human Resources Weka Business Communication
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende & Vorsitzende der Tarifkommission im MVFP Bayern

Stellvertretende Vorstandsvorsitzende & Vorsitzende der Tarifkommission MVFP Bayern

Director Human Resources Weka Business Communication

Jonas Triebel
Vorstand Foundry - IDG Tech Media GmbH
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender MVFP Bayern

Beisitzer

Klaus Hüttinger
Geschäftsführer a. v. & m. Verlag
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Peter "Bulo" Böhling
Geschäftsführer Gary Glotz GmbH
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Winfried Hanuschik
Geschäftsführer Port Media GmbH
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Dr. Johann Kempe
CTO Wort & Bild Verlag
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Dr. Christoph Mattes
Geschäftsführer MuP Verlag GmbH
Beisitzer MVFP Bayern

Beisitzer

Bianca Pohlmann
Geschäftsführerin Funke Zeitschriften GmbH
Beisitzerin MVFP Bayern

Beisitzerin

Tarifarbeit

Wie erfolgreich ein Verlag die Öffentlichkeit erreicht, entscheidet nicht zuletzt sein wirtschaftliches Fundament. Deshalb handelt der MVFP NRW als Arbeitgeberverband auf Landesebene durch seine Tarifkommission verbindliche Verträge mit den Gewerkschaften für seine ordentlichen Mitglieder und ihre Mitarbeiter aus. Im sozialpolitischen Ausschuss und in der Verhandlungskommission des MVFP e.V. erarbeiten wir Tarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure zusammen mit den übrigen Landesverbänden.

 

Informationen zur Tarifgemeinschaft im MVFP

Presseausweise

Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.

Nach Prüfung durch die Ständige Kommission beim Deutschen Presserat sind die Landesorganisationen folgender Verleger- und Journalistenverbände zur Ausgabe des 2018 wieder eingeführten bundeseinheitlichen Presseausweises an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten berechtigt: Medienverband der freien Presse (MVFP), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) und und Fotografenverband FREELENS.

 

Formular zur Beantragung Presseausweis 

Mitgliedschaft

Der Medienverband der freien Presse ist Heimat für rund 350 Verlage in Deutschland mit Tausenden Zeitschriften- und Medienangeboten. 

Bei aller Vielfalt, allem Wettbewerb untereinander, einen die Zeitschriftenbranche gemeinsame Interessen, die der Verband gegenüber der Gesellschaft, der Politik sowie anderen Mediengattungen formuliert und vertritt. Diese Aufgabe ist in Zeiten der Dominanz digitaler Megaplattformen wie Apple, Google oder Facebook wichtiger denn je. 

Einer gemeinsamen Plattform wie dem Medienverband der freien Presse mit seinen fünf Landes- und drei Fachvertretungen wächst die entscheidende Aufgabe zu, vorausschauend den Medienwandel zu erfassen, zu vermitteln und mit und für die Verlage zu gestalten. 

 

Informationen zur Mitgliedschaft im MVFP

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Kontakt

Anina Veigel
Geschäftsführerin
+49 89 288 12 70
anina.veigel@mvfp.de
Marlene Jacobi
Projektmanagerin
+49 89 288 12 70
marlene.jacobi@mvfp.de

MVFP Medienverband der freien Presse e.V.,
Landesvertretung Bayern
Friedrichstraße 22
80801 München
Tel. +49 89 28 81 270
E-Mail: bayern[at]mvfp.de