Corona-Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen in Bayern auf den Weg gebracht

Stärkung und Planungssicherheit für den Messe-Standort Bayern: Der Ministerrat hat die Umsetzung eines Ausfallfonds des Bundes für Messen und Veranstaltungen in Bayern auf den Weg gebracht. Damit wird es Veranstaltern möglich sein, sich für den Fall von Corona-bedingten Absagen abzusichern.

Insgesamt hat der Fonds ein bundesweites Volumen von 600 Millionen Euro, mit dem Ausfälle bei behördlichen Verboten gewerblicher Messen und Ausstellungen abgedeckt werden können. Im Einzelfall bedeutet dies, dass 80 Prozent des entstandenen Schadens und bis zu 8 Millionen Euro je Veranstaltung abgesichert sind. Folgende Kosten können zurückgezahlt werden:

  • Miet- und Pachtkosten für Veranstaltungsstätten
  • Mobile Infrastruktur
  • Veranstaltungsbezogene Kosten für Personal, Marketing und Kommunikation

Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist die Absage der gesamten Veranstaltung im Zeitraum vom 22. Oktober 2021 bis 30. September 2022 infolge eines Corona-bedingten behördlichen Verbots. Es ist zu beachten, dass Teilausfälle oder die Reduzierung der Teilnehmerzahl nicht abgesichert sind.

Bevor die Absicherung der Veranstaltung greifen kann, muss diese vorab elektronisch registriert werden. Das dafür vorgesehene Portal für die Registrierung soll noch im Oktober freigeschaltet werden. Die Anträge können anschließend innerhalb von drei Monaten nach dem geplanten Durchführungsdatum der Veranstaltung und spätestens bis zum 15. November 2022 über einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater) gestellt werden. Als Bewilligungsstelle ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vorgesehen.

Sobald das Registrierungsportal freigeschaltet ist, stellen wir Ihnen auf dieser Seite weitere Informationen zur Verfügung.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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