VZB-Vortrag am 18. Januar 2018

Update: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Anina Veigel, VZB; Gudrun Schumacher, BEITEN BURKHARDT – Foto: Bettina Theisinger

Grundlagen, Ziele, Änderungen, Risiken und Anforderungen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) standen im Zentrum der thematisch hoch aktuellen Veranstaltung des Verbandes der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB). Die Veranstaltung, zu der die Gastgeberinnen Waltraut von Mengden, Erste Vorsitzende des VZB, und VZB-Geschäftsführerin Anina Veigel geladen hatten, fand am 18. Januar 2018 in den exklusiven Räumen der Rechtsanwaltsgesellschaft BEITEN BURKHARDT in München statt.
Dort referierte Gudrun Schumacher, Rechtsanwältin und Expertin im Bereich Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.

München 29. Januar 2018. Vor vollbesetztem Plenum erläuterte Gudrun Schumacher zu Beginn die Grundlagen, Ziele und Grundprinzipien der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die nach einer 2-jährigen Übergangsphase am 25. Mai 2018 wirksam wird und von den Verlagen umgesetzt sein muss.

Diese Grundverordnung gilt dann direkt und unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst diverse einzelstaatliche Regelungen ab. Neu an der Verordnung ist z.B. auch das sogenannte Marktortprinzip, welches die Gültigkeit des EU-Datenschutzes auch für außereuropäische Unternehmen festlegt, sobald sie auf EU-Gebiet agieren.

Das neue Recht ist mit einer Stärkung der Verbraucher und der Aufsichtsbehörden verbunden. Für Unternehmen bringt dies hohe Haftungsrisiken, klare Regelungen zu Verantwortlichkeiten und hohe Dokumentationspflichten mit sich. Die Konsequenz: Die Bedeutung des Datenschutzes wird in den Unternehmen stark zunehmen und vermehrte Prüfungen durch die Datenschutzbehörden sind zu erwarten.
Für die Verlage ergeben sich jedoch auch Chancen durch Erleichterungen bei der „Zweckänderung“ bei der Nutzung von Daten. Und auch die Vereinheitlichung der Regelung in allen europäischen Ländern bringt Vorteile für international agierende Unternehmen.

Abschließend skizzierte Gudrun Schumacher die nun notwendigen Handlungsschritte für die Verlage, angefangen von den technischen und organisatorischen Maßnahmen über die Dokumentation bis zum Monitoring.

So resümiert Anina Veigel: „Der heutige Vortrag hat gezeigt, dass sich jeder Verlag rechtzeitig mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen muss: Vorhandende Systeme mit personenbezogenen Daten müssen analysiert, gegebenenfalls neu strukturiert und rechtmäßig geschützt sowie dokumentiert werden. So sind die Unternehmen gut aufgestellt für die Zukunft.“

Hochauflösendes Bildmaterial der Veranstaltung kann beim VZB angefordert werden.

Impressionen (bitte auf das Foto klicken)

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